Zum Inhalt springen

Verkehrsmedizin

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

In unserer Praxis können Führerscheinbewerber und –inhaber*innen
gemäß den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung untersucht werden.

Neben der ärztlichen Untersuchung fordert die
Fahrerlaubnisverordnung eine Augenuntersuchung mit Untersuchung des
Gesichtsfeldes.

Bus- und Taxifahrer*innen müssen bei Ersterteilung und ab dem 50.
Lebensjahr (Bus) bzw. ab dem 60. Lebensjahr (P-Schein) zusätzlich einen
psychometrischen Test absolvieren. Hierbei wird die Belastbarkeit, Orientierungsleistung,
Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
untersucht. Diese Untersuchung wird mit einem psychometrischen
Testsystem (Corporal plus) ebenfalls in unserer Praxis durchgeführt.

Folgende Untersuchungen werden bei uns durchgeführt:

  • Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis LKW (Klasse C, C1, CE, C1E)
  • Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis Bus (Klasse D, D1, DE, D1E)
  • Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen und Krankentransporte)

Die ärztliche Untersuchung, die Untersuchung des
Sehvermögens und der Funktions- und Leistungstest können auch einzeln in
Anspruch genommen werden.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin Folgendes mit:

  • Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • evtl. vorhandene Brillen oder Kontaktlinsen
  • evtl. vorhandene Hörgeräte
  • ggf. ärztliche Befundberichte bei chronischen
    Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben könnten
    (Diabetes mellitus, Asthma, Bluthochdruck, Herzerkrankungen usw.)

Weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen
erhalten sie auf folgender Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde:

http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/